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GEBÄUDEREINIGUNG
STALLMANN


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Qualitätsverbund Gebäudedienste





Die Gebäudereinigung Stallmann aus Hüllhorst (Ostwestfalen-Lippe) bietet Unterhaltsreinigung und Büroreinigung in Lübbecke, Bünde, Herford, Löhne, Bad Oeynhausen, Minden und Bielefeld (OWL).



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Gebäudereinigung Stallmann Winterdienst – wozu Sie verpflichtet sind

17.Dezember.2009

Winter. Es ist kalt. Sie sind im Urlaub. Nach Ihrer Rückkehr, flattert Ihnen eine Rechnung in den Briefkasten. Warum? Sie haben den Schnee und das Eis auf dem Bürgersteig vor Ihrem Haus nicht beseitigt!

Ob Sie Grundstückseigentümer sind oder in einer Wohnung zur Miete wohnen, Sie haben eine Verkehrssicherungspflicht, die besagt, dass Sie sich um den Winterdienst kümmern müssen und somit die Gehwege vor Ihrer Wohnung von Schnee und Eis zu befreien haben. Der Winterdienst fällt allerdings in den einzelnen Regionen unterschiedlich aus, daher sollten Sie in der Straßenreinigungs-Satzung Ihrer Stadt nachlesen, was Sie beachten müssen, um Konsequenzen wie Geldbußen zu vermeiden. Sollten Fußgänger zu Schaden kommen oder sich verletzen, sind Sie haftbar und tragen die strafrechtlichen Konsequenzen.

Winterdienst - oder auch Winterpflicht

  • Bürgersteige, Gehwege, Zugangswege und Treppen müssen komplett von Eis und Schnee befreit werden, damit Fußgänger diese ohne Gefahr nutzen können.
  • Der Zeitraum ist nach Region variabel, aber grundsätzlich gilt: In der Zeit zwischen 7.00 Uhr morgens und 20.00 Uhr sollten diese frei bleiben. Bei andauerndem Schneefall muss natürlich öfter geräumt und gestreut werden.
  • Nehmen Sie - der Umwelt zuliebe - kein Streusalz! Splitt, Granulat und Sand sind genau so rutschhemmend und umweltschonender. (Streusalz ist in manchen Städten lediglich in Ausnahmefällen - an Steigungen und anderen Stellen mit besonderer Rutschgefahr - erlaubt)
  • Wenn Sie verreist sind oder es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr schaffen, den Schnee und das Eis zu beseitigen, beauftragen Sie jemanden damit, Ihre Aufgaben zu übernehmen. Wenn Ihnen kein Mitbewohner oder Nachbar helfen kann, dann wenden Sie sich einfach rechtzeitig an einen Hausmeisterservice.


Gebäudereinigung Stallmann Was die Stadt gegen Eis und Schnee tut

9.Dezember.2009

Es ist Winter, es schneit und friert. Doch die Menschen müssen trotzdem mit dem Auto zur Arbeit kommen. Und das auch in der Frühe, wenn es die ganze Nacht geschneit hat. Damit kein Chaos entsteht, gibt es gesetzliche Vorschriften, die die Stadt dazu verpflichten, frühzeitig Vorsorge-Pläne für das Auftreten von Eis und Schnee zu erstellen. Die Straßenreinigung setzt in den Wintermonaten die Pläne um und sorgt dafür, dass die Straßen geräumt und gestreut werden und damit befahrbar sind. Statt mit Splitt wird die Glättegefahr auf den Straßen mit Feuchtsalz bekämpft, das aufgrund der modernen Streutechnik in umweltverträglich geringen Dosen ausgebracht werden kann.

Schwarz- und Weißräumung

Bei der Räumung wird zwischen zwei Begriffen unterschieden: Schwarzräumung und Weißräumung. Schwarzräumung bedeutet, dass die Fahrbahn vollständig von Schnee und Eis befreit wird, was natürlich sehr zeit- und kostenintensiv ist. Deshalb wenden viele nur noch die Weißräumung an, bei der der Schnee festgefahren wird und somit eine feste Decke entsteht. In diese Schneedecke wird dann Splitt gestreut, um die Griffigkeit zu erhöhen.

Räum- und Streupläne

Räum- und Streupläne umfassen, laut Straßenreinigungsgesetz des Landes Berlin, zwei Stufen. Die erste Stufe sieht die Räumung der wichtigsten Verkehrsachsen, Kreuzungen und Linien der öffentlichen Verkehrsmittel vor. Erst wenn diese geräumt sind, startet die zweite Stufe und die anderen Straßen werden geräumt.

Wenn die Stadt den Winterdienst nicht ordnungsgemäß umsetzt, kann diese für entstandene Schäden haftbar gemacht werden.



Gebäudereinigung Stallmann Die kalte Jahreszeit und ihre Tücken

3.Dezember.2009

Sie können sich im Winter in einen dicken Mantel kuscheln und sich warm halten. Doch Wasser gefriert unter Null Grad, ab den darunter liegenden Temperaturen kann das Wasser in Ihren Leitungen gefrieren, wenn Sie diese nicht regelmäßig nutzen. Gerade bei lang anhaltenden Minustemperaturen und Frost müssen Sie vorsichtig sein! Denken Sie am besten schon über den Schutz der Leitungen nach, wenn es noch nicht friert - denn nur so können Sie ideal vorsorgen.

Ist das Wasser erst gefroren, können Sie nicht mehr viel tun. Im gefrorenen Zustand hat Wasser ein größeres Volumen als fließendes Wasser und breitet sich somit aus und Leitungen können platzen. Das merken Sie allerdings meist zu spät - denn die Schäden werden erst sichtbar, wenn das Wasser wieder zu tauen beginnt. Wenn Sie Maßnahmen zur Vermeidung von Frostschäden unterlassen, müssen Sie im Schadenfall mit Leistungskürzungen der Versicherung rechnen!

Vorkehrungsmaßnahmen

  • Drehen Sie die Heizkörper nie ganz zu (auch nachts nicht oder wenn Sie in den Urlaub fahren)
  • Umwickeln Sie frei liegende Wasserleitungen in frostgefährdeten Räumen mit Dämmstoffen und kontrollieren Sie diese regelmäßig
  • Schließen Sie bei Minustemperaturen ungeheizten Räumen Fenster und Türen, denn die beschleunigen die Auskühlung der Leitungen
  • Lassen Sie rechtzeitig vor dem Frost die Wasserleitungen, die nicht benötigt werden (Gartenleitungen, Wochenendhäuser, Garagen), von einem Fachmann entleeren
  • Lassen Sie bei Leitungen in ungeheizten Räumen, die Sie nicht abstellen können, einen Frostwächter oder eine Rohrbegleitheizung einbauen.

Was Sie im Notfall tun sollten

Falls Ihnen trotz der Vorkehrungen eine Leitung einfrieren sollte, wenden Sie sich umgehend an einen Fachmann. Versuchen Sie niemals die Leitungen mit einem Föhn oder anderen elektrischen Geräten aufzutauen. Der  Fachmann prüft für Sie, ob Schäden vorhanden sind und somit der Haupthahn abgestellt werden muss, um ein Auslaufen des Wassers beim Auftauen zu verhindern. Wenn der Fachmann das geprüft hat, kann er langsam wieder Wasser in die Leitungen lassen, um zu schauen, ob und wo Schäden entstanden sind.

Wenn Sie Probleme oder Fragen zum Thema Tücken in der kalten Jahreszeit haben, wenden Sie sich an uns. Wir freuen uns, Ihnen weiterzuhelfen.