Kaum ist der Winter verschwunden und die Temperatur im leicht zweistelligen Bereich, hält es kaum einen Hobbygärtner mehr im Haus. Schnell wollen Garten und Terrasse für die anstehende Saison aufgehübscht werden. Wenn Unkraut und Moos sich in Ritzen und auf Platten festgesetzt haben, greifen Hausbesitzer schnell zu Pflanzenschutzmitteln. Worauf Sie beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln achten müssen, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Pflanzenschutzmittel richtig einsetzen
Pflanzenschutzmittel dürfen Sie lediglich auf so genannten Kulturflächen einsetzen. Kulturflächen sind Areale, die landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Zu diesen Flächen gehören neben Rasenflächen auch Gartenbeete und die Flächen um Wohnanlagen.
Sie dürfen keine Pflanzenschutzmittel auf Flächen einsetzen, die mit Beton, Pflastersteinen, Platten oder ähnlichen Materialien versiegelt sind, da diese über Drainagen, die Kanalisation oder Regen- und Schmutzwasserkanäle entwässert werden.
Harte Strafen bei falschem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen Hausbesitzern, wenn sie Pflanzenschutzmittel auf verbotenen Flächen eingesetzt haben. Dennoch müssen Sie als Hausbesitzer Moos und Unkraut auf Ihren Wegen nicht akzeptieren. Die Gebäudereinigung Stallmann kümmert sich um die Pflege von Wegen und befreit Ihre Gärten und Beete von Moos und Unkraut, damit für Sie der Sommer kommen kann. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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